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Kinderrechte – was bedeutet das?

Auf dieser Seite kannst du dich über deine Rechte informieren.
Kinderrechte sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt, zum Beispiel in der UN-Kinderrechtskonvention, im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie schützen dich, fördern dich und sorgen dafür, dass du mitbestimmen kannst.

Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen – ganz egal, wo sie herkommen oder wie sie leben. 
Nur das Parlament kann Gesetze ändern.

Deine wichtigsten Rechte

  • Niemand darf dich wegen deiner Herkunft, Hautfarbe, Religion oder einer Behinderung schlecht behandeln.
    (Recht auf Schutz vor Diskriminierung)

  • Du hast das Recht, dich zu informieren – z. B. über Bücher, Medien oder Erwachsene – und dich beraten zu lassen, etwa beim Jugendamt oder in Beratungsstellen.
    (Recht auf Information und Beratung)

  • Du darfst deine Meinung frei sagen, besonders wenn es um Dinge geht, die dich betreffen.
    (Recht auf freie Meinungsäußerung)

  • Niemand darf dich schlagen oder körperlich wehtun.
    (Recht auf gewaltfreie Erziehung)

  • Wenn du in einem Heim oder einer Wohngruppe lebst, hast du das Recht auf Taschengeld und darfst selbst darüber entscheiden.
    (Recht auf Taschengeld)

  • Deine Briefe, Mails oder Nachrichten dürfen nicht ohne deine Erlaubnis gelesen werden.
    (Recht auf Post- und Fernmeldegeheimnis)

  • Du hast das Recht, über deine Sexualität selbst zu bestimmen und vor sexuellem Missbrauch geschützt zu werden.
    (Recht auf Schutz und Selbstbestimmung)

  • Wenn dir Unrecht getan wurde oder du dich unfair behandelt fühlst, darfst du dich beschweren. Deine Meinung zählt!
    (Recht auf Beteiligung und Beschwerde)

  • Du darfst den Kontakt zu deinen Eltern und Freunden pflegen – sie anrufen oder besuchen.
    (Recht auf Beziehungen und Kontakte)

  • Besondere Rechte im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
    Du hast das Recht, bei allen wichtigen Entscheidungen, die dich betreffen, mitzureden. Menschen, die dich unterstützen, müssen dich informieren und gemeinsam mit dir Lösungen finden (§§ 8, 9 SGB VIII).

  • In einer Notlage darfst du dich an das Jugendamt wenden, ohne dass deine Eltern davon erfahren müssen (§ 8 SGB VIII).

  • Wenn du in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe leben wirst, darfst du bei der Auswahl mitbestimmen (§ 36 SGB VIII).

  • Beim Hilfeplangespräch kannst du sagen, was dir wichtig ist und wie deine Betreuung aussehen soll (§ 36 SGB VIII).

  • Wenn du eine seelische Beeinträchtigung hast oder davon bedroht bist, kannst du Eingliederungshilfe beantragen. Ab 15 Jahren darfst du das selbst tun (§ 35a SGB VIII).

  • Auch als junger Volljähriger hast du das Recht auf Unterstützung, wenn du noch Hilfe für dein Leben und deine Entwicklung brauchst (§ 41 SGB VIII).
     

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